BRIEFWAHL

Wie funktioniert die Briefwahl 2022?

  1. Wahlbenachrichtigung erhalten: Etwa sechs bis vier Wochen vor der Wahl erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Das Land Schleswig-Holstein versendet die Wahlbenachrichtigungen ab dem 28. März 2022.
  2. Briefwahl beantragen: Für die Briefwahl ist ein Antrag zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung: Kreuzen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung an, dass Sie per Brief wählen möchten. Die Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich bei Ihrem Wahlamt abgeben oder in einem frankierten Umschlag in den nächsten Briefkasten stecken. Die Beantragung kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
  3. Briefwahlunterlagen erhalten und ausfüllen: Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nach einigen Tagen per Post. Dieser Brief enthält ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, den Wahlschein, einen hellblauen Stimmzettelwahlumschlag für den ausgefüllten Stimmzettel und den roten Wahlbriefumschlag. Kreuzen Sie Ihre Wahl persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel an. Anschließend legen Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag (sogenannter "Stimmzettelumschlag") und kleben diesen zu. Unterschreiben Sie die auf dem Wahlschein befindliche "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" und versehen sie diese mit Datum. Legen Sie den Wahlschein gemeinsam mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Umschlag dann ebenfalls zukleben.
  4. Wahlbrief versenden: Innerhalb Deutschlands können Sie den zugeklebten roten Briefumschlag unfrankiert per Post verschicken oder an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Wie kann ich die Briefwahl 2022 beantragen?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereits per Post erhalten haben, können Sie einfach den Vordruck zur Beantragung der Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und kostenlos an Ihr Wahlamt zurücksenden.

Wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verlegt haben: Kein Problem! Bis Mitte April sollten Sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Tatsächlich brauchen Sie aber gar nicht abzuwarten, bis die Wahlbenachrichtigungskarte eingetroffen ist. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen entweder persönlich im Wahlamt abholen oder schriftlich beantragen.

Unser Tipp zur Briefwahl: Wenn Sie ohnehin im Wahlamt sind, um die Unterlagen abzuholen, können Sie auch direkt vor Ort wählen.

Noch ein Hinweis: Falls Sie die Briefwahl schon vorab schriftlich beantragen möchten, müssen Sie den entsprechenden Antrag ausreichend frankieren. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.

Wichtig: Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich.

Alle weiteren Infos finden Sie auf zufish.schleswig-holstein.de

Briefwahl: Schritt für Schritt