Neubaugebiet „Am Kapenhof“ – was den Freien Demokraten wichtig ist
Altenholz, 17.06.2021
Die Freien Demokraten Altenholz-Kronshagen begrüßen das geplante Neubaugebiet „Am Kapenhof“ und freuen sich über das große Interesse von Neubürgerinnen und -bürgern an unserer Gemeinde. Wir sind der Überzeugung, dass die Gemeinde wachsen kann und sollte – und dass die dafür ins Auge gefasste Fläche geeignet ist.
Im Laufe der Beratungen in der Gemeindevertretung sind unterschiedliche Schwerpunkte der politischen Parteien offenbar geworden. Im Sinne der Transparenz und als Dialogangebot stellen wir die Punkte hier online, die für die FDP von besonderer Relevanz sind für den Flächennutzungsplan (FNP) sowie den darauf folgenden Bebauungsplan (B-Plan).
Neben einigen grundsätzlichen und einigen landschaftspflegerischen Aspekten wird sich die Diskussion absehbar um Energieeffizienz- und Klimavorgaben drehen. Die Diskussion ist nicht nur im Verkehrs- und Wärmesektor, sondern auch im Bauwesen eine wichtige – zu einer verantwortungsbewussten Politik gehört dann aber auch die Ehrlichkeit, die Bauherren in spe über die zu erwartenden Kosten aufzuklären. Und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir hinnehmen wollen, dass sich die Sozialstruktur eines Neubaugebiets mit klimaneutral erbauten Häusern mit Erdwärmebohrung, Elektroladesäulen und Gründächern zu einem guten Teil aus Bankiers, Freiberuflern oder vermögenden Rentnern zusammensetzen wird.
Die Hoffnung der Freien Demokraten ist, einen guten Ausgleich zwischen erschwinglichem Wohnen/Bauen und ökologischen Anreizen (bspw. KfW 55 und Empfehlungen im B-Plan, die Dachfirste zugunsten von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen auszurichten) zu verhandeln. Dafür werden wir uns in den Beratungen und in der Abstimmung in der Gemeindevertretung einsetzen. Im Sinne und zum Wohle der Altenholzer aber auch im Sinne der an unserer Gemeinde interessierten Neubürgerinnen und -bürger.
Grundsätzlich:
- Durchmischung des Neubaugebiets (NBG) durch
- Mischung aus Einfamilienhäusern (EFH) und Geschossbau, ein vorgegebenes Verhältnis (bspw. auf 1 EFH muss 1 Geschosswohnung kommen) ist allerdings nicht erforderlich aus unserer Sicht.
- Variierende Grundstücksgrößen (bspw. von 500 bis 1300qm), um das Gebiet räumlich aufzulockern und verschiedenen Geldbeuteln oder Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
- Kleine bis mittelgroße Wohnungen im Geschossbau (von 2 bis 4-Zi), um auch hier eine möglichst große soziale Durchmischung zu erreichen und auch Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden einen Erstbezug in Altenholz zu ermöglichen)
- Insgesamt nicht mehr als 650 Personen im NBG (entspr. ca. 240 Wohneinheiten laut der von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Wirkungsabschätzung von stadt&land, Drucksache 13-18/Ahz/249)
- KiTa am nördlichen Ende mit mind. einer u3-Gruppe und einer Familiengruppe, um den zu erwartenden Betreuungsbedarf direkt vor Ort bedienen zu können („kurze Beine, kurze Wege“).
Landschaftsplanerisch:
- Wir sprechen uns aus für einen Grünstreifen östlich zur bestehenden Bebauung in mindestens 30m Breite zwischen Bestandsbaugebiet Freesenberg und Baufeldgrenze der östlichen Reihe NBG Kapenhof.
- Frühzeitige Einbindung der Neubürger (und der Bestandsanwohner im Freesenberg) für die Bebauung des Spielplatzes mit dem Ziel, den Spielplatz binnen Jahresfrist nach erstem Baubeginn zu errichten.
Infrastrukturell:
- Bepollerter Verbindungsweg zum Freesenberg in zweistreifiger Ausführung
- Fußgängeranbindung nach Süden
- Tempo 30 auf der Haupterschließungsstraße, Sackgassen als gepflasterte Spielstraßen (auch Open Space wäre ggfs. denkbar im ganzen Neubaugebiet)
- Besucherparkplätze bemessen wie im NBG 39
- keine Vorgaben für Elektroladesäulen – schließlich kann heute niemand mit Sicherheit sagen, ob sich mittelfristig batterielektrische Fahrzeuge durchsetzen werden oder solche mit Brennstoffzellenantrieb oder ganz andere Konzepte. Das Baugebiet aber soll für die nächsten 30 bis 50 Jahre konzipiert sein; hier kommen wir also am Credeo der Technologieoffenheit nicht vorbei!
Für den B-Plan als Vormerkung, nicht für den FNP:
Analog zum B-Plan 39 möglichst wenige Vorgaben und viel Freiheit für die Bauherren:
- Firsthöhe 9m, niedriger bei der östlichen Reihe zum Freesenberg in Abhängigkeit von Bodenrelief und Bebauungshöhe Freesenberg, um Verschattung zu vermeiden
- Zwei Geschosse maximal, dafür keine Vorgaben bei der Dachneigung
- keine Vorgaben für Gründächer, da die finanziellen Folgen für viele Bauherren substanziell wären, wie ein Blick in die Kataloge hiesiger Anbieter schnell zeigt: Ein einfaches Carport ohne Abstellraum kostet statt rund 1000 Euro in Gründachausführung plötzlich rund 2000 Euro.
- Nachtrag (15.8.2019):
Vorgaben zu energieeffizienten Gebäuden (für die FDP wäre KfW 55 als Vorgabe denkbar, KfW 40 unter Vorbehalten ebenfalls) haben sich bewährt und sind für die meisten auch bezahlbar. Über Passivhaus-Standard hinausgehend klimaneutral zu wohnen und mehr Energie zu produzieren als zu verbrauchen, hat aber seinen Preis: Ein Bauherr eines solchen Projekts sagte im Frühjahr in der Presse: „Ohne Grundstück und Planungskosten, aber inklusive des Energiesystems lagen die Baukosten bei 3.120 Euro pro Quadratmeter“.
Das ergibt bei rund 130qm Wohnfläche Gesamtkosten von mehr als 400.000 Euro. - Bei Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 600qm und zu erwartenden Quadratmeterpreisen von rund 250 Euro käme in diesem Fall keine Familie mit weniger als 500.000 bis 600.000 Euro aus. Für Normalverdiener ist ein Neubau dann kaum mehr möglich, geschweige denn für Alleinverdienende.*
- Noch folgenschwerer wäre eine Vorgabe, Geothermie als Energiequelle zu nutzen oder gar Passivhäuser oder – wie auch schon gefordert – klimaneutral zu bauen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Bauherren mögen diejenigen ehrlich aufschlüsseln, die diese Vorschläge einbringen.
* Unabhängig von Qualifikation und Geschlecht liegt der Durchschnittsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten lt. Statistikamt Nord bei 3.207 Euro mtl brutto, 2.143 Euro netto. Da es in SH gut ein Drittel (30,9% in 2017) Teilzeitbeschäftigte gibt: Der Durchschnittslohn eines Teilzeitbeschäftigten liegt bei 1.637 Euro mtl. brutto, 1.147 Euro netto. Gehen wir davon aus, dass in den meisten Familien ein Elternteil vollzeit- und eines teilzeitbeschäftigt ist, kommen wir durchschnittlich auf ein Familienbruttoverdienst von 4.844 Euro mtl., 3.290 Euro netto.
Wenn man den Empfehlungen folgt, nicht mehr als 40% des Nettoverdienstes für die Wohnkosten (Kredit- und Nebenkosten) auszugeben, kommen wir auf einen maximalen Abtrag in Höhe von 1.316 Euro mtl.
Mit 1.316 Euro mtl. nur für die Kreditkosten und bei einer Laufzeit von 25 Jahren, angenommenem Zinssatz von 2,5% und etwa gleichem Tilgungssatz, wäre unsere Durchschnittsfamilie in der Lage, nicht einmal 300.000 Euro zu finanzieren (Link zur Rechnung bei zinsen-berechnen.de).